Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Hanse- und Universitätsstadt Rostock  |    Beenden

Wahl- bzw. Abstimmungsschein

Info

Die Antragsfrist für die Briefwahl zur Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock endete am 25.11.2022 um 12.00 Uhr.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, die ihnen bisher nicht zugegangen sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle.

Wahlberechtigten Personen, die glaubhaft versichern, dass ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sind, können bis zum Tag vor der Wahl (26. November 2022) um 12.00 Uhr neue Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erhalten. Danach ist leider nichts mehr möglich. Die Wahlberechtigten können dann leider auch nicht am 27. November 2022 im Wahllokal wählen, weil Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden und sie im Wählerverzeichnis für die Direktwahl im Wahllokal gesperrt sind.

Die Aus- und Zustellung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung bis Sonntag 27.11.2022 um 15.00 Uhr möglich.

Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen oder wenn Sie Fragen zum Wahlrecht oder zur Briefwahl haben, direkt an die Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle

Tel. 0381 381-1820 bzw. 0381 381-1821.