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Informationspflicht zur EU-Datenschutzgrundverordnung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat bei der Stadt Norden einen hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO). Nachfolgend informieren wir Sie allgemein über die Datenerhebung bei der Stadt Norden und über Ihre Rechte.

Wer ist für die Datenverarbeitung bei der Stadt Norden verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Stadt Norden

Am Markt 15
26506 Norden

  • Telefon: 04931 923-0
  • Fax: 04931 923-456
  • E-Mail

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Norden

Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg


Frau Brants
Datenschutzkoordinatorin der Stadt Norden

Am Markt 15
26506 Norden

  • Telefon: 04931 923-565
  • E-Mail
Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Identifizierbar ist eine Person, wenn diese aufgrund des Namens, der Standortdaten, der Online-Kennung oder besonderer Merkmale (physische, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen) identifiziert werden kann.

Was bedeutet Verarbeitung?

Verarbeitet werden personenbezogene Daten, wenn sie zum Beispiel erhoben, gespeichert, angepasst, ausgelesen, abgefragt, verwendet, gelöscht oder vernichtet werden.

Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Die Stadt Norden verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. 

In bestimmten Fällen ist es erforderlich, dass eine Einwilligung der Betroffenen zu erfolgen hat. In Artikel 6 Abs. 1 DSGVO ist geregelt, dass eine Einwilligung u.a. nicht erforderlich ist, wenn die Verarbeitung von Daten aufgrund gesetzlicher Regelungen, eines Vertrages, einer rechtlichen Verpflichtung oder des überwiegend öffentlichen Interesses erfolgt.

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die Stadt Norden unterliegt, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Verantwortlichen übertragen wurde, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Stadt Norden oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Werden die Daten an Dritte weitergegeben?

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn es hierzu eine gesetzliche Befugnis gibt oder ausdrücklich in die Übermittlung eingewilligt wurde.

Können gegebene Einwilligungen zurückgenommen werden?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, gegebene Einwilligungen ganz oder teilweise für die Zukunft zu widerrufen. 

Welche Betroffenenrechte habe ich?

Sie haben grundsätzlich das Recht,

a) auf Auskunft - Art. 15 DSGVO:
Mit dem Recht auf Auskunft erhalten Sie eine umfassende Einsicht in die Sie angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass es gesetzliche Ausnahmen gibt, die dieses Auskunftsrecht beschränken. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Anfrage hinreichend konkretisieren, indem Sie angeben auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich Ihr Auskunftsersuchen bezieht. Zudem geben Sie bitte unbedingt Ihre Meldeadresse an.

Ihre Anfragen richten Sie bitte an:

Frau Brants
Datenschutzkoordinatorin der Stadt Norden

Am Markt 15
26506 Norden

  • Telefon: 04931 923-565
  • E-Mail

Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihnen zudem folgende Rechte zustehen:

b) auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO
c) auf Löschung - Art. 17 DSGVO
d) auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO
e) auf Datenübertragbarkeit - Art. 20 DSGVO
f) auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es ggf. gesetzliche Ausnahmen gibt, die Ihre oben genannten Rechte beschränken. Diese Ausnahmen finden sich in der DSGVO und darüber hinaus in spezialgesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel „§84 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch“ oder „§32f Abgabeordnung“).

Wo kann ich mein Beschwerderecht geltend machen?

Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für die Stadt Norden zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen

Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Auf welcher Grundlage werden meine Daten verarbeitet?

Die Stadt Norden verarbeitet personenbezogene Daten aufgrund von gesetzlichen Regelungen, vertraglichen Vereinbarungen und Einwilligungen.

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