OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


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Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie grundsätzlich nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. Wer den Antrag dennoch für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen Gemeinde erfolgen kann.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie zu den von Ihnen gemachten Angaben Fehler feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt. Stellen Sie keinen erneuten Antrag (siehe Kontakt).


Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

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