OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Antragstellerdaten

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Antragstellerdaten

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Europawahl 2024 am 09.06.2024


Grunddaten der Antragstellerin / des Antragstellers


Bitte tragen Sie Ihren Vornamen und den Familiennamen ein.

Die Angabe eines Doktorgrades oder eines anderen akademischen Titels ist freiwillig. Sollte für die antragstellende Person ein akademischer Grad im Melderegister verzeichnet sein, wird dieser im Rahmen der Zusendung der Briefwahlunterlagen im Adressfeld aufgeführt.

Das Geburtsdatum kann eingetragen oder aus dem Kalender gesucht werden. Es ist in beiden Fällen in der Form tt.mm.jjjj (Tag.Monat.Jahr) zu erfassen.












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Wohnanschrift auf der Wahl-/Abstimmungsbenachrichtigung


Bitte geben Sie Ihre Anschrift an, die auf der Wahl-/Abstimmungsbenachrichtigung steht. Das gilt auch dann, wenn Sie inzwischen umgezogen, aber weiter wahlberechtigt sind.

Postleitzahlen, Wohnorte, Straßen und Hausnummer werden aus Verzeichnissen übernommen. Nur die hinterlegten Angaben können ausgewählt werden.

Besonderheit bei der Hausnummer: wenn Sie keine Hausnummer haben, geben Sie bitte die Nummer 0 ein.

Die Angabe des Adresszusatzes ist freiwillig. Der Adresszusatz wird ausschließlich dafür genutzt, um die Zustellung durch den Postdienstleister zielgenauer gewährleisten zu können.























Wahl-/Abstimmungsdaten


Erfassen Sie den Wahlbezirk oder Abstimmungsbezirk, der auf Ihrer Wahl-/Abstimmungsbenachrichtigung angegeben ist.

Dort finden Sie auch die Nummer im Wählerverzeichnis bzw. Abstimmungsverzeichnis.



    





Erreichbarkeit der Antragstellerin / des Antragstellers
Um eine Bestätigung der Antragstellung zu erhalten ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Weiterhin kann die Angabe einer E-Mail-Adresse und/oder der telefonischen Erreichbarkeit die Bearbeitung Ihres Antrages bei eventuellen Rückfragen erleichtern und beschleunigen.


Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Sie wird ausschließlich dafür genutzt, um bei Problemen oder Unstimmigkeiten eine kurzfristige Klärung zwischen dem zuständigen Wahlamt und der antragstellenden Person zu ermöglichen. Wird weder eine E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer angegeben, kann eine Klärung nur postalisch erfolgen. Bei Angabe einer E-Mail-Adresse wird Ihnen eine Bestätigung über die vollständige Erfassung Ihres Wahlscheinantrages/ Abstimmungsscheinantrages übersand.




Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig. Sie wird ausschließlich dafür genutzt, um bei Problemen oder Unstimmigkeiten eine kurzfristige Klärung zwischen dem zuständigen Wahlamt und der antragstellenden Person zu ermöglichen. Wird weder eine E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer angegeben, kann eine Klärung nur postalisch erfolgen.


(*) sind Pflichtfelder