OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Eichwalde  |    Beenden

Hinweise

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Europa- und Kommunalwahlen ANA 2024 am 09.06.2024


Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Onlineangebot. Beachten Sie bitte, dass eine Zusendung der Briefwahlunterlagen erst nach dem 10.05.2024 erfolgen kann.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz. Die Nutzung dieses Angebotes ist freiwillig. Vor dem Absenden des Antrages müssen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie über dieses Portal nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. (Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.)

Beachten Sie bitte, dass eine Online-Beantragung nur für Wahlberechtigte der Stadt Annaberg-Buchholz möglich ist.

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen).

In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (siehe Kontakt).
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

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