OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

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Hinweise

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Europa- und Kommunalwahl 2024 am 09.06.2024


Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Onlineangebot.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Erstellung und Versendung der
Briefwahlunterlagen erst ab dem 21.05.2024 erfolgen kann, auch wenn
Sie Ihre Briefwahlunterlagen zu einem früheren Zeitpunkt beantragen.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das gleiche gilt
für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres
Antrages zustimmen müssen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst,
nicht für eine andere Person beantragen. (Wer den Antrag für eine
andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt
ist).
Beachten Sie bitte, dass eine Beantragung nur bei der zuständigen
Gemeinde erfolgen kann.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden
Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu
verwenden.

Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und
drucken sich den Antrag gegebenenfalls für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, wird
lediglich der Erstantrag bearbeitet.
Ist dieser unvollständig oder nicht korrekt, wenden Sie sich bitte an
Ihre Wahlbehörde (03731/273 135).
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

Freundliche Grüße
Ihre Wahlbehörde

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