OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Neukloster-Warin  |    Beenden

Hinweise

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Stichwahl Kommunal am 23.06.2024


Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt
für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres
Antrages zustimmen müssen.

Wer bereits für die Wahl am 09.06.2024 Briefwahl beantragt hatte, be
kommt für die Stichwahl automatisch einen gelben Wahlschein mit Briefwahl­unterlagen an die Adresse zugeschickt, die bei dem damaligen Briefwahlantrag angegeben wurde. DIe Unterlagen sind schon unterwegs. Bitte in diesem Fall nicht nochmal beantragen!

Sollten Ihnen die Briefwahl­unterlagen bis Donnerstag, 20.06.2024 nicht zugestellt worden sein, nehmen Sie bitte unverzüglich mit dem Wahlbüro Kontakt auf.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst,
nicht für eine andere Person beantragen.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden
Sie gebeten, alle Felder auszufüllen.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und
drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.

Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein,
dass durch das Wahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch
wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der
Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag
nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlamt (siehe Kontakt).

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.

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