OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Hinweise

Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines

Gelenau/Erzgeb.  |    Beenden

Hinweise

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Kommunalwahl 2024 am 26.05.2024


Achtung:
Bis Freitag, dem 24.05.2024 ist die Online-Wahlscheinbeantragung nur für die Selbstabholung der Unterlagen möglich. Das Zusenden per Post würde zu lange dauern.

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig. Das Gleiche gilt für die Hinweise zum Datenschutz, welchen Sie vor Versenden Ihres Antrages zustimmen müssen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werdenSie gebeten, alle Felder auszufüllen.
Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.
Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Wahlbüro nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auchwenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Wahlschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlbüro (siehe Kontakt).

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